Unsere Sachverständige bewerten und analysieren zusammen mit unseren Partneranwälten den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (geregelt im § 142 StGB) umgangssprachlich “Fahrerflucht” und erstellen für Sie ein unabhängiges Bemerkbarkeits-Gutachten zu den technischen Fragen.
Um die Bemerkbarkeit eines typischen Leichtunfalls, wie er häufig in engen Parklücken passiert, ermitteln zu können, überprüfen unseren Sachverständigen verschiedene Einflussparameter.
Die Gründe für das Nichtbemerken eines Unfalls entstehen durch visuelle, auditive oder taktile Umstände, die die Wahrnehmung eines Menschen einschränken können.
visuelle Wahrnehmung
auditive Wahrnehmung
taktile Wahrnehmung
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